Anwendbarkeit


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der GreenVee GmbH (nachfolgend   GreenVee) regeln die Bereitstellung und den Betrieb von Standardsoftware-Anwendungen im Modell „Software as a Service“ (im Folgenden „SaaS”), die über das Internet auf greenvee.de und zugehörigen Subdomains angeboten werden. Diese AGB umfassen sowohl die Nutzung der Applikationen als auch die Speicherung von Daten, die Kunden innerhalb dieser Applikationen generieren oder eingeben. Speziell angefertigte Software-Applikationen und Beratungsleistungen von GreenVee sind nur dann Teil dieser AGB, wenn dies explizit in einer separaten Vereinbarung zwischen GreenVee und dem Kunden festgehalten sind.



1 Definitionen


  • “Applikationen” bezeichnet die Software-Anwendungen, bereitgestellt durch die GreenVee GmbH.

  • „Zugelassener Benutzer“ meint jede einzelne Person bei dem Auftraggeber, dessen verbundenen Unternehmen oder deren Geschäftspartnern, denen der Auftraggeber eine Berechtigung zum Zugang und zur Nutzung der Plattform gewährt hat.

  • “Vertrauliche Informationen“ stehen für jegliche Daten, die von der bereitstellenden Partei vor einer unbegrenzten Offenlegung an außenstehende Dritte geschützt werden. Diese Daten sind entweder bei der Übermittlung als vertraulich gekennzeichnet oder sie müssen aufgrund des Kontextes ihrer Übermittlung oder ihres eigentlichen Inhalts als vertraulich angesehen werden. Spezifisch zählen zu den vertraulichen Informationen des Auftraggebers die Daten des Auftraggebers selbst, dessen Marketingstrategien, geschäftliche Anforderungen und Pläne zur Umsetzung, sowie Details über seine finanzielle Verfassung.

  • “Lizenznehmer” bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die Applikationen der Greenvee nutzt oder erwirbt. 



2 Leistungsumfang


Die gegenseitigen Leistungen von GreenVee und des Kunden werden gemäß den vertraglichen Vereinbarungen festgelegt. Die Spezifikationen im Vertrag bestimmen die vereinbarte Qualität der Dienstleistungen. Entscheidend sind dabei:

Der im Vertrag festgelegte Leistungsumfang der genannten Applikationen, wie sie in der Nutzerdokumentation beschrieben sind.

Die Eignung für den vorgesehenen Einsatz gemäß den Vertragsbestimmungen.

Spezifizierte Bedingungen im Vertrag.

Allgemein anerkannte technische Richtlinien und Normen.

Sollten Abweichungen auftreten, haben die vertraglichen Vereinbarungen Vorrang in der oben genannten Reihenfolge.

Zusätzliche Bedingungen, einschließlich etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, werden nicht akzeptiert. Es gelten ausschließlich die AGB von GreenVee.



3 Nutzungsrechte


3.1. Rechte an der Applikation

GreenVee ist der alleinige Lizenzgeber und Urheberrechtsinhaber der Applikationen, einschließlich aller Erweiterungen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

Der Kunde erhält das nicht-exklusive, nicht-übertragbare und nicht-unterlizenzierbare Recht, die im Vertrag genannten Applikationen und die zugehörige Nutzerdokumentation zu nutzen. Die Verantwortung von GreenVee für die Verfügbarkeit der SaaS-Leistungen endet am Demarkationspunkt des Datenzentrums, das die Dienste hostet. Jenseits dieses Punktes ist der Kunde für die Datenübertragung über das Internet selbst verantwortlich.

Es ist dem Kunden untersagt, die Applikationen anders als vertragsgemäß zu nutzen, sie an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen. Jegliches Reverse-Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren, Vervielfältigen oder die Verwendung von Teilen der Applikation zur Erstellung separater Anwendungen ist dem Kunden nicht gestattet.

Der Kunde erkennt zudem GreenVees Marken-, Namens- und Patentrechte an der Applikation und der zugehörigen Dokumentation an. Es ist ihm untersagt, Urheberrechts- oder Eigentumsvermerke in den Programmen und der Dokumentation zu entfernen, zu verändern oder anderweitig zu modifizieren.

3.2. Rechte an den Daten

Der Kunde bleibt jederzeit Alleinberechtigter an den durch die Applikationen erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten. Er kann daher von GreenVee jederzeit, besonders nach Beendigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder aller Daten fordern, ohne dass GreenVee ein Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Herausgabe erfolgt elektronisch über ein Datennetz oder, nach gesonderter Vereinbarung, durch Übergabe von Datenträgern.


Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie die Wahrung der Rechte Betroffener (Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf die Bereitstellung der zur Nutzung der Daten geeigneten Software.


3.3. Verstoß gegen Nutzungsbedingungen

Bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen ist GreenVee berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise ohne Vorankündigung zu kündigen. GreenVee behält sich vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die aus der vertragswidrigen Nutzung entstehen.


3.4. Vertragsdauer und Kündigung


Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Monat. Alternativ kann der Vertrag auf Wunsch des Kunden auch für eine jährliche Laufzeit abgeschlossen werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat bzw. um ein weiteres Jahr, je nach gewählter Vertragsdauer, falls keine Kündigung bis spätestens drei Tage vor  Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode erfolgt. Die Zahlungen erfolgen monatlich oder jährlich, entsprechend der gewählten Vertragsdauer, über die zuletzt hinterlegten Zahlungsinformationen.

GreenVee kann aus triftigem Grund kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Zahlungen.



4 Wartung und Service-Niveau


4.1. Weiterentwicklungen/Leistungsänderungen

GreenVee behält sich vor, Änderungen und Weiterentwicklungen im Rahmen des technischen Fortschritts und zur Leistungsoptimierung vorzunehmen, wie zum Beispiel die Implementierung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.


Bei der Bereitstellung neuer Versionen der Applikationen gewährt GreenVee dem Kunden die in Abschnitt 3 genannten Rechte entsprechend auch für die neue Version.


Entstehen dem Kunden durch diese Änderungen wesentliche Nachteile, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Änderungsmitteilung erfolgen.



4.2. Systembetrieb

GreenVee garantiert, dass die Applikationen auf geeigneter Hardware und in einer für den Kunden geeigneten Umgebung betrieben werden.

GreenVee führt regelmäßige Backups der Daten durch. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann GreenVee die Wiederherstellung der Kundendaten durchführen. GreenVee behält sich das Recht vor, den dadurch entstehende Aufwand in Rechnung zu stellen. 


4.3. Systemverfügbarkeit

Die Anbindung des Kunden an das Internet fällt in seinen Verantwortungsbereich und ist nicht Teil des SaaS-Leistungsumfangs. 

Für bestimmte Dienste können optionale Service Level Agreements (im Folgenden "SLA") vereinbart werden, die im Leistungsumfang der Software festgehalten sind. Die Bedingungen und spezifischen Leistungsstandards des SLA werden separat definiert und sind nur gültig, wenn sie schriftlich zwischen dem Anbieter und dem Kunden vereinbart wurden. Ein SLA tritt in Kraft, sobald die vereinbarten zusätzlichen Gebühren vom Kunden bezahlt wurden. Details zu den Leistungsstandards, Verfügbarkeitsgarantien, und den entsprechenden Kompensationen bei Nichteinhaltung dieser Standards werden in jedem SLA individuell festgelegt.

Wenn nicht anders geregelt, werden Ausfallzeiten in vollen Minuten berechnet und basieren auf der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Ausgenommen sind Zeiten, die als Wartungsfenster für Optimierungen und Leistungssteigerungen deklariert sind sowie Ausfallzeiten durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Gründe, die nicht von GreenVee zu vertreten sind.


4.4. Störungsmeldungen

Der Kunde ist verpflichtet, Systemstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden zu melden und vor der Meldung seinen Bereich zu überprüfen. Störungsmeldungen außerhalb der Supportzeiten werden am nächsten Werktag bearbeitet. Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden, werden nicht zur Entstörungszeit hinzugerechnet.



5 Gewährleistung


5.1 Einschränkungen der Fehlerfreiheit

Der Kunde erkennt an, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Software unter allen Einsatzbedingungen vollständig fehlerfrei zu betreiben. GreenVee garantiert jedoch, dass die auf der Website greenvee.de genannte Applikation grundsätzlich den vertraglichen Anforderungen entspricht und funktionstüchtig ist.

5.2 Fehlerbehebung

 GreenVee verpflichtet sich, alle reproduzierbaren Fehler der Applikation sowie der zugehörigen Dokumentation innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos zu beheben. Die Art und Weise der Fehlerbehebung, einschließlich der Entscheidung über eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung oder das Bereitstellen einer neuen Version der Applikation, liegt im Ermessen von GreenVee.

5.3 Alternative Lösungsansätze

 Sollte GreenVee eine alternative Lösung anbieten, die die vertragsgemäße Nutzung der Applikation ermöglicht, gilt dies ebenfalls als erfüllte Gewährleistung.

5.4 Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen

 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Applikation nicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen eingesetzt wird oder wenn der Kunde ohne Zustimmung von GreenVee Änderungen oder Erweiterungen an der Applikation vornimmt. Dieser Ausschluss gilt nicht, sofern der Kunde nachweisen kann, dass die vorgenommenen Änderungen nicht ursächlich für den aufgetretenen Fehler sind.

5.5 Minderungsrecht des Kunden

 Kann ein wesentlicher Fehler der Applikation nicht gemäß den genannten Bedingungen behoben werden, steht dem Kunden das Recht zu, eine Minderung der monatlichen SaaS-Gebühr zu verlangen.

5.6 Rechte von GreenVee bei unverhältnismäßiger Fehlerbehebung

 Ist die Fehlerbehebung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich, hat auch GreenVee das Recht, eine entsprechende Minderung der SaaS-Gebühren vorzunehmen, dies gilt anstatt der Behebung des Fehlers.

5.7 Vergütung bei Bedienungsfehlern

 Stellt sich heraus, dass Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden zurückzuführen sind, ist GreenVee berechtigt, eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand zu verlangen.

5.8 Individuelle Anforderungen

GreenVee gewährleistet nicht, dass die Applikation sämtliche individuellen Anforderungen des Kunden oder das Erreichen des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges erfüllt.

5.9 Übertragbarkeit und Verjährung der Gewährleistungsansprüche

 Gewährleistungsansprüche gegen GreenVee stehen ausschließlich dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht übertragbar. Ansprüche jeglicher Art verjähren nach einem Kalenderjahr.



6 Haftungsbeschränkung


GreenVee haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für Schäden. Anderweitige Haftung ist ausgeschlossen. Dies schließt ein, ist aber nicht beschränkt auf (i) einen mit der Software berechneten Ertrag, der sich in der Praxis als niedriger erweist, oder (ii) eine in der Software erstellte Konfiguration, die sich in der Praxis als nicht möglich erweist, oder (iii) Schäden, die dem Lizenznehmer durch eine fehlerhafte Berechnung oder Anzeige entstehen.


Haftungsausschluss für Störungen und höhere Gewalt:

GreenVee übernimmt keine Haftung für Störungen, die auf Probleme mit Telekommunikationsverbindungen zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen der Dienste, die durch das Versagen von Telekommunikationsanlagen oder -diensten entstehen.

GreenVee haftet nicht für Störungen, die auf Leitungswegen innerhalb des Internets auftreten, die außerhalb der direkten Kontrolle von GreenVee liegen.

Es wird keine Haftung bei höherer Gewalt, einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Terrorakten, Aufständen, staatlichen Maßnahmen oder anderen Ereignissen, die außerhalb der vernünftigen Kontrolle von GreenVee liegen, übernommen.

Keine Haftung wird für Handlungen oder Unterlassungen Dritter sowie für Schäden übernommen, die durch das Verschulden des Kunden selbst verursacht werden.

Haftungsausschluss für Missbrauch von Zugangsdaten:

GreenVee haftet nicht für Schäden, die aus dem Missbrauch von Passwörtern, Benutzerkennungen, Access Keys oder anderen Authentifizierungsmethoden resultieren. Dies schließt Fälle ein, in denen solche Informationen an Nichtberechtigte weitergegeben werden, unabhängig davon, ob dies wissentlich, unwissentlich oder unfreiwillig erfolgt.

Der Kunde verpflichtet sich, die Vertraulichkeit aller Zugangs- und Authentifizierungsinformationen zu wahren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um deren Sicherheit zu gewährleisten und den Zugang durch Unbefugte zu verhindern.



7 Vergütung und Zahlungsbedingungen


7.1 Vergütung

Die SaaS-Dienstleistungen werden durch eine monatliche Gebühr gemäß den Bedingungen des Vertrags vergütet. Diese Gebühren werden im Vorfeld für einen bestimmten Zeitraum kalkuliert und anschließend in Rechnung gestellt. Der Kunde hinterlegt seine Kreditkarte.


7.2 Vorauszahlung

 Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühr für den SaaS-Dienst im Voraus zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums zu entrichten. Die erste Zahlung erfolgt unmittelbar nach Vertragsabschluss.

7.1 Automatische Verlängerung und Zahlung

Die Startlaufzeit des Abonnements wird in der Bestellung festgelegt. Sofern nicht anders vereinbart, wird das Abonnement automatisch um die gleiche Dauer wie die vorherige Laufzeit oder ein Jahr, je nachdem, was kürzer ist, verlängert. Die entsprechende Zahlung für die Verlängerungsperiode wird automatisch am ersten Tag der neuen Laufzeit über die vom Kunden hinterlegte Kreditkarte abgebucht.

7.2 Speicherung von Zahlungsinformationen

 Der Kunde stimmt zu, dass seine Kreditkartendaten sicher gespeichert werden, um die Zahlung für zukünftige Abrechnungszeiträume zu ermöglichen.

7.3 Kündigungsrecht

Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen, wenn nicht anders bestimmt, gilt eine Kündigungsfrist von drei Tagen. Bereits geleistete Zahlungen für die laufende Abrechnungsperiode werden nicht erstattet.

7.4 Rückerstattung

Rückerstattungen sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegen gesetzlich zwingende Gründe vor, die eine Rückerstattung rechtfertigen.

7.5 Änderungen der Zahlungsdetails

Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen in seinen Zahlungsinformationen unverzüglich an GreenVee zu übermitteln, um eine unterbrechungsfreie Nutzung des Dienstes zu gewährleisten.

7.6 Gebühren bei Zahlungsausfall

Sollte eine Zahlung des Kunden nicht erfolgreich sein, wird GreenVee den Kunden informieren und eine Bearbeitungsgebühr erheben können. Die Bearbeitungsgebühr entspricht 10 % des zu zahlenden Betrags. Der Kunde ist verpflichtet, die ausstehenden Beträge umgehend zu begleichen.


7.7 Forderungen

Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegenüber GreenVee aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder von GreenVee schriftlich anerkannte Ansprüche.

 Der Kunde hat keine Befugnis, Forderungen gegen GreenVee aufzurechnen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder solche, die von GreenVee schriftlich anerkannt wurden.



9 Vertraulichkeit und Datenschutz


Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnene Erkenntnisse - insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse - vertraulich zu behandeln.


GreenVee behält sich das Recht vor, Nutzerdaten zur Verbesserung des Angebots zu analysieren. 

Daten können öffentlich zugänglich gemacht werden, wenn 

(i) innerhalb der Applikationen dem zugestimmt wird. In diesem Fall handelt es sich um den jeweils spezifischen Datensatz, 

(ii) oder aus den veröffentlichen Daten kein Schluss, auf die jeweilige Person möglich ist bzw. der jeweilige Datensatz nicht als vertraulich betrachtet wird. 


Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind, ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich werden oder aufgrund einer gerichtlichen Anordnung oder eines Gesetzes offengelegt werden müssen. Im Falle von Supportmaßnahmen kann es notwendig werden, auf Datensätze des Kunden zuzugreifen.

Sofern personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, halten sich GreenVee und der Kunde an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

GreenVee informiert den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber, dass Kundendaten gespeichert werden.



10 Beta-Services


GreenVee bietet bestimmte Leistungen, Funktionen und Services (im Folgenden „Beta-Services“) als Beta-Versionen an. Diese Beta-Services sind als solche gekennzeichnet und befinden sich noch in der Entwicklungsphase. Sie dienen dem Zweck, Feedback von Nutzern zu sammeln und die Funktionalität vor einer allgemeinen Veröffentlichung zu testen und zu verbessern.

Kunden, die sich für die Nutzung der Beta-Services entscheiden, erkennen an, dass diese Services noch nicht vollständig getestet sind und möglicherweise nicht den gleichen Zuverlässigkeits-, Verfügbarkeits- oder Sicherheitsstandards wie unsere finalen, offiziellen Produkte und Services entsprechen. GreenVee behält sich das Recht vor, die Beta-Services jederzeit ohne Vorwarnung und ohne Zustimmung des Nutzers zu ändern, zu entfernen oder kommerzielle Bedingungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Preise) anzupassen. Solche Änderungen können die Funktionen, die Nutzererfahrung und die Integration der Beta-Services betreffen.

Durch die Nutzung der Beta-Services erklären sich die Nutzer damit einverstanden, dass jegliche Nutzung auf eigenes Risiko erfolgt und GreenVee keinerlei Haftung für etwaige Unannehmlichkeiten, Unterbrechungen oder Schäden übernimmt, die direkt oder indirekt durch solche Änderungen entstehen können.



11 Schlussbestimmungen


Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Änderungen der Schriftform bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit des übrigen Vertrages unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn eine Vertragslücke offenbar wird.




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